Landesentwicklungsplan

Landesentwicklungsplan

Landesentwicklungsplan für Sachsen

Wir wollen mit dem vorliegenden Antrag der Staatsregierung die Aufgabe übertragen, ein Fachgutachten zum Landesentwicklungsplan in Auftrag zu geben. Was ist der Landesentwicklungsplan und warum hat er eine so große Bedeutung, dass wir ein umfangreiches Gutachten für seine Fortschreibung für absolut notwendig halten?

Ein Landesentwicklungsplan enthält Grundsätze und Ziele zur räumlichen Ordnung und Entwicklung. Damit stellt er unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Fachplanungen eine flexible, zukunftsfähige und auf langfristige Planungssicherheit gerichtete raumordnerische Gesamtkonzeption für das Land dar. Er soll im Zusammenspiel mit den Regionalplänen frühzeitig Raumnutzungsansprüche regeln und zum Konsens bringen, Planungssicherheit schaffen und Planungen beschleunigen.

Der sächsische Landesentwicklungsplan wurde zuletzt 2013 neu aufgestellt. Um die Überarbeitung sachgerecht den aktuellen Zukunftsfragen anzupassen, wollen wir ein Gutachten in Auftrag geben, das den derzeitigen Forschungsstand und Handlungsbedarf darlegt. Dazu sollen die aktuellen Beschlüsse und Erkenntnisse der Konferenz der Raumordnungsminister, des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung und der Akademie für Raumentwicklung herangezogen werden.

Seit 2013 sich einiges im Freistaat Sachsen verändert. Zum Beispiel ist der Kohleausstieg beschlossene Sache und es gibt mit dem Energie- und Klimaprogramm, das wir BÜNDNISGRÜNE in dieser Regierung maßgeblich mitgestaltet haben, endlich Zielvorgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien. Auch auf Bundesebene ist das Ziel des Windkraftausbaus dank der Arbeit der BÜNDNISGRÜNEN in der Ampelregierung als überragendes öffentliches Interesse eingestuft.

Neben den aktuellen Notwendigkeiten in Hinblick auf eine gelingende Energiewende ist uns BÜNDNISGRÜNEN wichtig, weiter an der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat zu arbeiten. Wo die demografische Entwicklung besonders ungünstig verläuft, müssen dafür Flexibilisierungen fachlicher Standards in Erwägung gezogen werden können. Auch hierzu soll das Gutachten Aussagen treffen.

Der Antrag enthält viele Forderungen in Bezug auf das Zentrale-Orte-Konzept, auf dessen Grundlage aktuell gearbeitet wird. Das Konzept wird schon seit den 50er Jahren angewendet und muss ins 21. Jahrhundert und einer nicht zuletzt durch das Internet völlig veränderten Lebensrealität überführt werden. Für Sachsen steht dabei die besondere Herausforderung im Vordergrund, dass die Räume sehr unterschiedlich dicht besiedelt sind.

Die Ursachen dafür liegen vor allem im Braunkohletagebau und der De-Industrialisierung in den frühen 90er Jahren. Im Grunde genommen kommen die Anstrengungen für den Strukturwandel, die wir jetzt erst unternehmen, deshalb zu spät. Die vielen seitdem abgewanderten Frauen und nicht geborenen Kinder sind nicht ohne weiteres zu ersetzen. Die negativen Folgen des zu lange Zeit herausgezögerten Braunkohleausstiegs kommen noch hinzu. Wir müssen ein aktives Wassermanagement betreiben, um in Dürrezeiten genug davon zu haben und bei Starkregenereignissen Hochwasser und Schäden an unserer Infrastruktur zu minimieren. Auch dies soll Gegenstand des Gutachtens sein.

Damit ein gutes Leben überall in Sachsen möglich ist, muss mit Augenmaß geplant werden. Dafür braucht man einen übergeordneten Plan, der festlegt, was wo möglich ist und wo eben nicht. Den Landesentwicklungsplan. Damit die kommende Landesregierung für die Fortschreibung dieses wichtigen Plans auf eine wissenschaftlich basierte Vorarbeit zurückgreifen kann, werbe ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.

Weitere Infromationen zum Struckturwandel in Sachsen gibt es hier.

Die Pressemitteilung findet ihr hier.

Die ganze Rede findet ihr hier.

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